Anforderung zur Sperrgut- oder Strauchschnitt - Abholung

Zum Sperrgut gehören sperrige Abfälle, die nach Art und Beschaffenheit nicht über das Restabfallgefäß entsorgt werden können.

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Ich bitte um die Abholung folgender Gegenstände:

       

Gegenstand

Stückzahl

Gegenstand

Stückzahl

 

 

 

 

Bettgestell

Kinderwagen

Bügelbrett

Matratzen

Couch

Metallteile

Fahrräder

Schränke

Fußbodenbelag

Stühle

Gartenmöbel

Tische

Großspielzeug

Sessel

Haussportgeräte

Den Termin der Sperrmüllabfuhr bekommen Sie umgehend. Stellen Sie bitte den Sperrmüll erst am Abfuhrtag bis 6.30 Uhr geordnet an den Straßenrand oder auf den Bürgersteig.

E-Geräte können nicht mit der Sperrgutentsorgung angemeldet werden, sondern müssen am Wertstoffhof abgegeben werden. Mehr...



Ich bitte um die Abholung von Baum- und Strauchschnitt:

       

Ich habe Baum- und Strauchschnitt im Volumen von ca.

       

Der Baum und Strauchschnitt wird zwei mal im Jahr (März und November) abgeholt. Die Grünabfälle müssen am Abfuhrtag um 6:30 Uhr geordnet (Bündel, nicht mehr als 1,50 m lang, Aste und Stämme nicht dicker als 12 cm) an den Straßenrand oder an den Bürgersteig gestellt werden.



Weitere Fragen bzw. zusätzliche Sperrgutgegenstände die nicht oben aufgeführt sind:

       


Achtung:

Sie werden grundsätzlich schriftlich über den persönlichen Sperrgut-Entsorgungstermin benachrichtig. Sie erhalten daher keine Bestätigungs E-Mail.