An-, Ab- und Ummeldung von Entsorgungsgefäßen

1. Objektdaten

Objekt

         

Straße:

Hausnummer:

 

Kassenzeichen:

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigentümer

         

Name:

Vorname:

 

Straße:

Hausnummer:

 

Telefon:

E-Mail:

 

 

 

 

 

 

Mieter:

         

Name:

Vorname:

 

Telefon:

E-Mail:

 

         

Sollte ein Mieter das Formular ausfüllen, bestätigt er, dass er mit Wissen und im Auftrag des Eigentümers handelt. Weitere Hinweise finden Sie in der unter Ortsrecht / Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Oelde.


2. Entsorgungsgefäße

Anzahl

MGB

Behälter

An-/Abmeldung

Datum

80 l

Restabfallbehälter

Anmeldung
Abmeldung

120 l

Restabfallbehälter

Anmeldung
Abmeldung

240 l

Restabfallbehälter

Anmeldung
Abmeldung

1.100 l

Restabfallbehälter
(Kauf wöchentlich)

Anmeldung
Abmeldung

1.100 l

Restabfallbehälter
(Miete wöchentlich)

Anmeldung
Abmeldung

1.100 l

Restabfallbehälter
(Kauf 14-tägig)

Anmeldung
Abmeldung

1.100 l

Restabfallbehälter
(Miete 14-tägig)

Anmeldung
Abmeldung

120 l

Bioabfallbehälter

Anmeldung
Abmeldung

240 l

Altpapierbehälter

Anmeldung
Abmeldung

1.100 l

Altpapierbehälter

Anmeldung
Abmeldung


3. Sonstige Angaben

Anzahl der Haushalte auf dem Grundstück

   

Anzahl der an den Behälter angeschlossenen Personen

   

Anzahl der an den Behälter angeschlossenen Haushalte

   

 

 

   

Erstbezug bei Neubau / nach Umbau am .. mit Personen für die Ermittlung der Entwässerungsgebühr.

   

 

 

 

   

Eine Freistellung vom Mindestrestabfallvolumen wird gestellt. [Antragsformular]
Ist erforderlich, wenn weniger als 20 l Abfallvolumen / Person zur Verfügung stehen.
(z.B.: 80 l Behälter und 5 Personen, somit wären nur 16 l/Person vorhanden).

 
     

Eine Freistellung vom Behälter für kompostierbare Abfälle wird gestellt. [Antragsformular]
Ist erforderlich, wenn kein Bioabfallbehälter mehr auf dem Grundstück stehen soll, da eine Eigenkompostierung durchgeführt wird.

 
         

Bemerkungen:

   
         

Ich bin damit einverstanden, dass meine Angaben zur Personenzahl mit den Daten des Einwohnermeldeamtes verglichen werden dürfen.